INFORMATION UNSERER NACHBARINNEN UND NACHBARN GEMÄSS STÖRFALLVERORDNUNG

Gemäß §§8a und 11 der 12. BImSchV möchten wir gerne unsere Nachbarinnen  und Nachbarn über das richtige Verhalten bei Störfällen informieren. Bitte lesen Sie sich unsere Broschüre daher aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht und sprechen uns an. Wir geben Ihnen gerne und transparent Auskunft  zu unseren Tätigkeiten, den dafür eingesetzten Stoffen und unseren Vorsorgemaßnahmen, um Störfälle zu vermeiden.

INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT GEMÄSS §23 17. BImSchV

Gemäß § 23 der 17. BImSchV informieren wir die Öffentlichkeit über die Beurteilung der Messung von Emissionen unserer Anlage zur thermischen Behandlung von edelmetallhaltigen Rückständen.

INFORMATION ZUR VOR-ORT BESICHTIGUNG GEMÄSS STÖRFALLVERORDNUNG

Gemäß § 17 Abs. 2 12. BImSchV haben die zuständigen Behörden Störfallbetriebe regelmäßig zu überwachen.
Die für uns zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, welches mittels jährlicher Vor-Ort-Besichtigung diese Überwachung durchführt.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung fand am 30.07.2024 statt.